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V3 Satzung
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Satzung des Judo-Club 66 Bottrop e. V.

§1 Name des Vereins
Der ins Vereinsregister des Amtsgerichtes Bottrop eingetragene Verein trägt den Namen Judo-Club 66 Bottrop e.V.
Der Sitz des Vereins ist Bottrop. Die Anschrift des Vereins ist die des Präsidenten/der Präsidentin.

§2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Judosports und ähnlicher Sportarten. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke

 §3 Mitglieder

  Mitglied kann jede natürliche Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin erforderlich.
Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand nach vorheriger Anmeldung. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Gründe müssen nicht bekannt gegeben werden.
Stimmrecht hat jeder, der das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Der Austritt kann jeder Zeit erfolgen und ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Es besteht eine 3-monatige Kündigungsfrist zum darauffolgenden Quartalsende.
Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand.



 
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